Wo bitte gehts hier über die Strasse?

Wann und wo darf, soll, kann eine Strasse durch Fussverkehr gequert werden? Zu dieser Frage geistern viele Vorurteile, Halbwahrheiten, Scheinwissen, Binsenunwahrheiten und falsche Fakten herum: Dass ein Fussgängerstreifen an sich schon Sicherheit biete, dass in Tempo-30-Zonen der Fussgänger Vortritt habe oder dass ausserhalb von T-30-Zonen das Queren der Strassen ausserhalb von Fussgängerstreifen verboten sei, das sind nur einige Beispiele. Die Fachorganisation Fussverkehr erarbeitet nun Faktenblätter, welche diese und auch Ihre eigenen Fragen dazu klarstellen. GrobPlanung arbeitet unterstützend mit.

Man würde beschwören, dass man immer nur auf dem Streifen über die Strasse geht. Ausser dort beim Kiosk, der so ungünstig liegt.... oder ja natürlich, bei der Pizzeria gibt’s auch keinen, aber das ist ja selten, dass ich... achso ja, wenn wir vom Büro in den Mittag gehen, aber das ist ja eine Zone 30, da hab ich ja sozusagen überall Vortritt, weils keine Streifen gibt, ausser... aha, genau, vor dem Bundeshaus hats einen, ist das auch Zone 30? Aber dort arbeitet ja auch keiner –hahaha...

 Eben, dieser fiktive Dialog liesse sich noch beliebig verlängern. Wie immer in Verkehrsdiskussionen wird das eigene Verhalten ganz anders eingeschätzt, als es wirklich ist. Wobei natürlich das Queren von Strassen auch abseits von Fussgängerstreifen erlaubt ist, eigentlich immer und überall – ausser 50m vor und 50m nach dem Streifen – und dort wo die Sicht nicht genügt – und dort wo mehrere Spuren zu überqueren sind – und.... Ja, wo eigentlich kann man queren und wo besser nicht?

 Die Faktenblätter zeigen typische Situationen und geben an, wo Queren gut möglich ist, wo nur mit grosser Vorsicht und wo besser gar nicht. Eigentlich müsste man das mal in der Realität markieren. Vielleicht in Ihrer Gemeinde? GrobPlanung würde bei einem innovativen Projekt gerne helfen!


Zurück